In den letzten Tagen konnte ein weiterer Baustein unserer strategischen Planung abgearbeitet werden. Wir haben von der Bundesnetzagentur (BNetzA) sowohl die korrekte Registrierung als Anbieter von Telekommunikationsdiensten für die Öffentlichkeit bestätigt als auch die notwendigen Wegerechte zur Verlegung von Leitungen über öffentliche Grundstücke zugeteilt bekommen.
Damit sind wir regulatorisch den etablierten Carriern wie Deutsche Telekom, Arcor oder VSENET gleichgestellt.
Alle entsprechenden Bescheide lauten noch auf die IP Quadrat GmbH da die formwechselnde Umwandlung in die inexio KGaA noch nicht im Handelsregister eingetragen ist. Die entsprechenden Bescheide gehen aber mit Eintragung der inexio im Handelsregister ohne Einschränkungen auf diese über.
Die Bescheinigung der Bundesnetzagentur können Sie
hier herunterladen bzw. einsehen.
Am gleichen Tag erließ die BNetzA den Bescheid Nr. 98 08 0094 mit dem wir das Recht übertragen bekommen haben "Verkehrswege im Sinne von § 68 Abs. 1 S. 2 Telekommunikationsgesetz (TKG) für die öffentlichen Zwecken dienenden Telekommunikationslinien nach Maßgabe der §§ 68 bis 76 TKG unentgeltlich zu benutzen" wie es in schönem "beamtendeutsch" heißt. Gemeint ist damit, dass wir öffentliche Grundstücke verwenden dürfen um eigene Leitungen zu verlegen. Den entsprechenden Bescheid können Sie
hier herunterladen bzw. einsehen.